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Um einen Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe zu reparieren sind gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen
Eine Steinschlag-Reparatur in der Windschutzscheibe darf nicht vorgenommen werden wenn:
-der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers liegt (29 cm breit, gemessen aus der Sitzmitte, oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld(Windschutzscheibe) -die Größe der Abplatzung an der Glasoberfläche darf 5 mm nicht überschreiten (Windschutzscheibe) -die vom Einschlag ausgehenden Sprünge dürfen nicht länger als 5 cm sein (Windschutzscheibe) -ein Sprung darf nicht in die Scheibendichtung eintreten (Windschutzscheibe) -die Zwischenfolie darf nicht beschädigt sein (Windschutzscheibe) . Bei der Reparatur der Windschutzscheibe wird ein Kunstharz in die beschädigte Stelle der Windschutzscheibe eingefüllt und ausgehärtet. Durch den gleichen Brechungsindex wie Glas ist die reparierte Stelle der Windschutzscheibe nahezu unsichtbar,allerdings kann es je nach Beschaffenheit der Beschädigung zu minimalen Einschlüssen in der Windschutzscheibe kommen.
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